Der Begriff „Erfüllungsgehilfe“ stammt aus dem Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und bezeichnet eine Person, deren sich ein Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient. Im Kontext der HR-Arbeit kann dieser Begriff eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn es um die Haftung von Unternehmen für das Handeln ihrer Mitarbeiter geht.
Bedeutung im HR-Kontext:
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Haftung des Arbeitgebers:
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Wenn ein HR-Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit Fehler begeht, die einem anderen Mitarbeiter oder einem Dritten Schaden zufügen, kann das Unternehmen dafür haftbar gemacht werden.
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Der HR-Mitarbeiter wird in diesem Fall als „Erfüllungsgehilfe“ des Unternehmens angesehen.
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Das Unternehmen haftet somit für das Verschulden seines „Erfüllungsgehilfen“.
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Beispiele:
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Ein HR-Mitarbeiter gibt im Bewerbungsprozess falsche Informationen weiter, die zu einem finanziellen Schaden für den Bewerber führen.
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Ein HR-Mitarbeiter verletzt bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten den Datenschutz.
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Ein HR-Mitarbeiter handelt diskriminierend im Rahmen von Personalentscheidungen.
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Wichtigkeit für HR-Praktiker:
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HR-Mitarbeiter sollten sich der potenziellen Haftung des Unternehmens bewusst sein.
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Es ist wichtig, sorgfältig und gewissenhaft zu arbeiten, um Fehler zu vermeiden.
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Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre HR-Mitarbeiter ausreichend geschult und informiert sind.
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HR-Abteilungen sollte über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen.
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Zusammenfassend:
Der Begriff „Erfüllungsgehilfe“ im HR-Kontext verdeutlicht, dass Unternehmen für das Handeln ihrer HR-Mitarbeiter haften können. Dies unterstreicht die Bedeutung einer professionellen und rechtskonformen HR-Arbeit.