Erfüllungsgehilfin: die Personalerin

Der Begriff „Erfüllungsgehilfe“ stammt aus dem Schuldrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und bezeichnet eine Person, deren sich ein Schuldner zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient. Im Kontext der HR-Arbeit kann dieser Begriff eine wichtige Rolle spielen, insbesondere wenn es um die Haftung von Unternehmen für das Handeln ihrer Mitarbeiter geht.

Bedeutung im HR-Kontext:

  • Haftung des Arbeitgebers:

    • Wenn ein HR-Mitarbeiter im Rahmen seiner Tätigkeit Fehler begeht, die einem anderen Mitarbeiter oder einem Dritten Schaden zufügen, kann das Unternehmen dafür haftbar gemacht werden.

    • Der HR-Mitarbeiter wird in diesem Fall als „Erfüllungsgehilfe“ des Unternehmens angesehen.

    • Das Unternehmen haftet somit für das Verschulden seines „Erfüllungsgehilfen“.

  • Beispiele:

    • Ein HR-Mitarbeiter gibt im Bewerbungsprozess falsche Informationen weiter, die zu einem finanziellen Schaden für den Bewerber führen.

    • Ein HR-Mitarbeiter verletzt bei der Verarbeitung von Mitarbeiterdaten den Datenschutz.

    • Ein HR-Mitarbeiter handelt diskriminierend im Rahmen von Personalentscheidungen.

  • Wichtigkeit für HR-Praktiker:

    • HR-Mitarbeiter sollten sich der potenziellen Haftung des Unternehmens bewusst sein.

    • Es ist wichtig, sorgfältig und gewissenhaft zu arbeiten, um Fehler zu vermeiden.

    • Unternehmen sollten sicherstellen, dass ihre HR-Mitarbeiter ausreichend geschult und informiert sind.

    • HR-Abteilungen sollte über eine entsprechende Haftpflichtversicherung verfügen.

Zusammenfassend:

Der Begriff „Erfüllungsgehilfe“ im HR-Kontext verdeutlicht, dass Unternehmen für das Handeln ihrer HR-Mitarbeiter haften können. Dies unterstreicht die Bedeutung einer professionellen und rechtskonformen HR-Arbeit.

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